Gesunde Baustoffe: Gesunde Baustoffe im Bauvertrag festschreiben!

Allergien plagen Millionen Menschen. Aber längst nicht alle Allergien werden von Gräsern oder Pollen ausgelöst, viele werden auch durch ungesunde Wohnverhältnisse verursacht, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer unter Heuschnupfen, gereizten Augen, Nase oder Rachen leidet, wer Opfer unerklärlicher Schlafstörungen und Kopfschmerzen ist, wer Haut- und Schleimhautreizungen, Neurodermitis, Konzentrationsstörungen oder Haarausfall beklagt, der geht in der Regel zum Arzt. Und wenn er Glück hat, dann findet der Arzt schnell die Ursache für die Befindlichkeitsstörung. Manchmal allerdings sind Ärzte ratlos und können dem Patienten nicht helfen, weil sie noch viel zu selten das Wohnumfeld eines Patienten in ihre Diagnose mit einbeziehen.

Das muss sich ändern, fordert der Verbraucherschutzverband, denn allein in Innenräumen können Experten heute 8.000 chemische Verbindungen nachweisen, von denen viele dem Menschen ge-sundheitlich schwer zu schaffen machen. Neben den chemischen Verbindungen gehören auch Stäube, Gerüche sowie Schimmelpilze oder Bakterien zu den so genannten Schadfaktoren.

Bausachverständige sitzen als Experten an der Schnittstelle zwischen Chemie, Medizin und Baupraxis. Mit ihrem Fachwissen können sie Allergikern und empfindlichen Menschen helfen, ihr neues Haus von Anfang an schadstofffrei zu planen und zu bauen. Das Procedere ist im Grunde einfach, erfordert allerdings den aktiven Einsatz der Bauherren. Zunächst sollten alle betroffenen Familienmitglieder zum Wohnmediziner oder Allergologen und exakt abklären lassen, worauf sie im Einzelnen reagieren. Mit der Diagnose und der Liste der Allergene kommt die Familie anschließend zum Bausachverständigen. Der wiederum erarbeitet daraus mit den Bauherren und gegebenenfalls Fachanwälten entsprechende technische Anforderungen an den Bauvertrag.

Im nächsten Schritt wird diese Liste in den Bauvertrag verhandelt. Dort sollte ausdrücklich stehen, vor welchen Allergien der Bauherr und seine Familie geschützt werden müssen. Ideal wäre es nach Ansicht des VPB, wenn der Bauunternehmer sich vertraglich verpflichtete, dem Bauherrn zum Abschluss eine Dokumentation der tatsächlich verarbeiteten Inhaltsstoffe zu überreichen. Dafür muss man sich aber unter Umständen bei der Firmenauswahl einschränken.

Weil der Teufel bekanntlich im Detail steckt und sich Schadstoffe auch schon in unscheinbaren Bauteilen, wie Klebstoff oder Fugendichtungsmasse verbergen können, ist die laufende Baukontrolle unentbehrlich, wissen die VPB-Experten. Der Bausachverständige prüft regelmäßig, ob die Vereinbarungen eingehalten werden und nimmt schon während des Baus Proben von verdächtigen Baustoffen, die er gegebenenfalls im Speziallabor prüfen lässt.

Wichtig bei diesem Verfahren ist die frühzeitige Einbeziehung aller Fachleute. Wer sich die Mühe macht, sich beim Arzt testen lässt und die Liste aller Unverträglichkeiten vor Vertragsabschluss mit dem Bausachverständigen bespricht, der hat die Chance tatsächlich ein für seine individuellen Anforderungen gesundes Haus zu bekommen.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.