Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Mängel
Beschreibungen des Begriffes:

Mängel

Stimmt: Verkäufer dürfen Mängel jedenfalls auf konkrete Nachfragen hin nicht verschweigen. Aber: Oft kennen Immobilienbesitzer die Mängel im und am eigenen Haus gar nicht – vor allem dann nicht, wenn sie das Haus geerbt und selbst gar nicht dort gewohnt haben. Dann halten sie Farbveränderungen an den Wänden vielleicht für reine Schönheitsfehler, die beim fälligen Anstrich ohnehin übermalt werden. Aber gerade Verfärbungen können auch auf Feuchte, Fogging oder Schimmelbefall hinweisen. Und das sind keine Kleinigkeiten, sondern Schäden, die teuer saniert werden müssen. Besser also, der Kaufinteressent verlässt sich nicht auf die Aussagen des Eigentümers. Vor bösen Überraschungen bleibt er nur verschont, wenn er einen unabhängigen Sachverständigen zu den Besichtigungen mitnimmt.

Typ des Begriff: definition
Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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